Begründung:
Die tägliche Zeit die für die Mithilfe der Körperpflege aufgebracht werden müsste, wird unterschritten.

Somit darf dann die Krankenkasse sich aus der Veranwortung ziehen und überläßt eine fast blinde ältere Dame sich selber.
Ein Besuch beim Augenarzt, der nur noch eine Verschlimmerung des Sehleidens feststellen konnte, ermutigte zum Antrag auf Blindengeld.

Die Krankenkasse, deren Mitarbeiter sich auch nur an die Vorschriften des Gesetzgebers halten können, gab uns den Rat, bei der Gemeinde “ Hilfe in besonderen Lebenslagen“ zu beantragen.

Den Antrag haben wir gestern erhalten. Sozialhilfe würde der Laie das nennen, aber es stellt nicht die Bedürftigkeit als solches fest, denn die besteht ja nicht.
Abwarten was da kommt.  Wenn wir nicht weiter wissen, werden wir fragen. Bislang waren alle immer sehr freundlich und hilfsbereit.
 

 

Pflegegeldantrag abgelehnt

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