Gestern glaubte ich noch fest an das Gute, heute bin ich wieder zurück auf dem Boden der Tatsachen.

Leider hat sich mein Glaube nicht bestätigt und der positive Artikel von gestern ist dann aus heutiger Sicht doch nicht mehr so positiv.

Die Ergotherapeutin hat sich gestern die ausgestellte Heilverordnung angesehen und festgestellt, das zwar Diagnose usw. richtig sind, aber leider das Kreuz bei der Erstverordnung gesetzt wurde, anstatt bei Verordnung ausserhalb des Regelfalles. Und nur weil jetzt dieses dumme Kreuz falsch gesetzt wurde, kann die Krankenkasse die Heilverordnung nicht annehmen.

Wieder Telefonat mit der Sachbearbeiterin bei der AOK in Hannover, die bestimmt schon genervt sind von mir, aber ich kanns ja nicht ändern.

Ihr Vorschlag war, bei einem Vertretungsarzt für die ab heute in Urlaub befindliche Praxis,  nachzufragen, ob man eine neue Heilverordnung ausstellen könnte. Ja…aber das will keiner, habe hier alle Praxen angerufen.

Jetzt habe ich die Heilverordnung zur Krankenkasse geschickt, in der Hoffnung eine Genehmigung zu erhalten um dann die richtige Heilverordnung mit dem Kreuzchen an der richtigen Stelle nachzureichen, sobald die Hausärztin wieder aus dem Urlaub da ist.

Leider zögert sich die Mailantwort von der Krankenkasse auch hin und ich glaube alle Mühen waren umsonst.

Meine Halsschlagader war schon dick angeschwollen, aber so langsam kriecht auch eine Wut in mir hoch.

Wie kann man eine Praxis führen, wenn wirklich alle Verordnungen flasch ausgefüllt werden. Von einem weiteren Patienten habe ich erfahren, er hätte vier Verordnungen erhalten, zwei hätte er nur gebraucht, zwei waren doppelt und alle waren falsch ausgefüllt.

Das kann doch nicht sein.

In unserem System gibt es für Lieschen und Karl keine Hilfe, wenn nicht jemand hartnäckig die Sache verfolgt, immer am Ball bleibt. Wie schnell geben sich Patienten mit den Aussagen der Ärzte oder der Krankenkasse zufrieden.

Die nette Sachbearbeiterin der AOK Hannover hat die Verordnung genehmigt. Habe es gerade als Mail erhalten..Vielen vielen Dank.

Heilverordnung für Ergotherapie

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