..für viele Mitbürger immer noch ein Fremdwort.

Rad-und Fussgängerwege werden nicht geräumt oder nur mit etwas Streusalz oder Streusand gestreut, dort wo keine Rad-und Fussgängerwege sind, werden von vielen Anwohner nicht einmal die Strassenseiten für die Rad-und Fussgänger geräumt und gestreut.
Und ein paar Klevere räumen zwar, aber das ist eine Schneeschaufelbreite und weit von einem Meter entfernt.

Kommt es zu Unfällen auf ungestreuten oder nicht geräumten Wegen, haftet der Grundstückseigentümer, der seiner Räumpflicht nicht nachgekommen ist.

Ordnungsämter können sogar in einzelnen Fällen ein Bußgeld festsetzen, wenn Anlieger ihrer Reinigungspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommen.

Schneeräumpflicht

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